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Revision von Sparkassenaufsichtsbehörden vom 01.04.2020 - 13:44

Sparkassenaufsichtsbehörden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) tätige Stellen der Bundesländer, die über kommunale (öffentlich-rechtliche) Sparkassen die besondere Sparkassenaufsicht ausüben. Oberste Sparkassenaufsichtsbehörde ist i.d.R. das Finanzministerium eines Landes.

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