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1. Einkommensteuerrecht: Verfahren bei der Veranlagung von nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren zur Einkommensteuer (ESt), bei dem die Einkünfte für jeden einzeln ermittelt, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen jedoch zusammengefasst und Freibeträge verdoppelt werden. Im Einzelnen: Einkommensteuertarif.
2. Investmentgeschäft: Besonders in den USA übliches Verfahren, Aktien, deren Kurs bzw. Investmentanteile im Preis sehr hoch gestiegen sind, in zwei oder mehrere Aktien bzw. Anteilscheine aufzuteilen.
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