Freibetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, der von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen wird und damit stets steuerfrei bleibt; bedeutsam für Einkommensteuertarif, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Gewerbesteuer (GewSt), zu versteuerndes Einkommen. Anders als eine Freigrenze verschiebt ein Freibetrag die gesamte Tarifkurve über der Abszisse nach links.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich
Bilanzierungsverbot
Einkommensteuer (ESt)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Feststellungsbescheid
Kapitalerträge
Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
Pauschalwertberichtigungen, steuerliche Grundsätze
Sonderbetriebsausgaben
Steuerarten
Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede
Steuergegenstand
Steuergläubiger
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche
Wirtschaftsgut
wirtschaftliches Eigentum
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