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Swapgeschäfte, Banken als Intermediäre

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Funktionen: Für den Fall, dass ein sich an den Finanzmärkten verschuldender Swappartner ausfällt, entstehen für die andere Vertragspartei u.U. Verluste. Will ein Swapvertragspartner (insbesondere derjenige, der bonitätsmäßig besser eingeschätzt wird) die Risiken reduzieren, so wird er i.Allg. eine Kreditwürdigkeitsanalyse durchführen. Da international operierende Banken z.T. darauf spezialisiert sind, die hier notwendigen Risikoanalysen vorzunehmen, bietet es sich an, sie als Vermittler einzuschalten. Hinzu kommt, dass Unternehmen i.Allg. überfordert sind, potenzielle Gegenparteien ausfindig zu machen, so dass sie sich der umfangreichen Informationsbasis der über ein weltweites Niederlassungsnetz verfügenden Großbanken bedienen. Bei dieser Mittlerfunktion ist zu unterscheiden, ob die Bank sich lediglich als Arranger (offene Vermittlung) oder als Intermediary (anonyme Vermittlung bzw. aktiver Partner) einschaltet.
    a) Als Arranger führt die Bank zwei Swapparteien zusammen, die dann direkt miteinander verhandeln. Die mit den Swaptransaktionen verbundenen Risiken werden von den Vertragsparteien getragen. Die Bank übernimmt keine Risiken, wenn man davon absieht, dass der vermittelnden Bank Imageverluste erwachsen können, wenn eine Vertragspartei die Vereinbarungen nicht einhält.
    b) Als Intermediary (Regelfall) tritt die Bank als Vertragspartei auf, sei es, dass sie als aktiver Partner die Position auf eigenes Risiko übernimmt (um z.B. eigene Zinsänderungsrisiken einzuschränken) oder aber, um im Rahmen einer anonymen Vermittlung separate Verträge mit den jeweiligen Swapinteressenten abzuschließen, wobei einem jeden Swappartner die Gegenpartei nicht bekannt gegeben wird. Die anonyme Vermittlung wird oftmals von den Swapinteressenten vorgezogen, da sie sich dann die notwendigen Kreditwürdigkeitsanalysen ersparen. Da höchste Bonitätsanforderungen an die für die Vertragsverpflichtungen einzustehende Bank gestellt werden, kann das Bonitätsrisiko reduziert werden. Die anonyme Vermittlung bietet zudem den Vorteil, dass Swappartner leichter zu finden sind, weil z.B. Laufzeit und Betragsvolumen sich nicht unbedingt entsprechen müssen. Sowohl bei der anonymen Vermittlung als auch im Falle des aktiven Swappartners trägt die Bank das Liquiditäts-, das Sicherungs-, das Transfer-, das Betriebs- und das Bonitäts- bzw. Substitutionsrisiko, bei der anonymen Vermittlung auch das Mismatch-Risiko.

    2. Risiken:
    a) Das Bonitätsrisiko beinhaltet die Gefahr, dass die vereinbarten Zahlungen nicht oder nur teilweise erbracht werden. In einem solchen Falle hätte bei einer offenen Vermittlung (die Bank wäre nicht Vertragspartner) der Swappartner die Risiken aus der fortgefallenen Zins- bzw. Währungssicherung zu tragen. Im Falle der anonymen Vermittlung bleibt die Bank aber der Gegenseite verpflichtet und übernimmt die aus dem Ausfall resultierenden Risiken. Allerdings sind die Auswirkungen des Bonitätsrisikos bei Swaps geringer als bei Krediten, weil die Bank gegenüber dem ausgefallenen Partner auch nicht zu den vereinbarten Gegenleistungen (Zinszahlungen bzw. Schlusstransaktion) verpflichtet ist, sie aber andererseits Zahlungen vom Swapkontrahenten der Gegenseite erhält. Risiken ergeben sich für die Bank insoweit, als sich zwischenzeitlich die Zinssätze bzw. die Währungskurse zu ihren Ungunsten verändert haben können.
    b) Substitutionsrisiko: Ist der Bonitätsrisiko-Fall eingetreten, so kann die Bank bewusst die Funktion eines aktiven Swappartners bis zum Auslaufen der vom solventen Swappartner erbrachten Leistungen übernehmen oder aber versuchen, für die Restlaufzeit mit einem neuen Partner eine Zins- bzw. Währungsabsicherung herbeizuführen. Das Substitutionsrisiko liegt dann in den ungünstigeren Konditionen gegenüber dem neuen Partner aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Zins- bzw. Währungsentwicklungen (bei offener Vermittlung trägt der Swappartner diese Risiken).
    c) Liquiditäts- bzw. Terminrisiko: Werden die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht vorgenommen, so trägt die Bank (bei offener Vermittlung der Swappartner) das Liquiditätsrisiko.
    d) Transferrisiko: Da Swapgeschäfte i.d.R. internationale Finanztransaktionen beinhalten, besteht die Gefahr, dass die Devisenkonvertierung und die Durchführung grenzüberschreitender Transaktionen wegen behördlicher Eingriffe überhaupt nicht oder nicht fristgerecht erfolgen kann (Transferrisiko). Das Transferrisiko ist eine Komponente des Länderrisikos.
    e) Sicherheitsrisiko: Teilweise sind Banken dazu übergegangen, von ihren Swappartnern Sicherheiten (Garantien, Kreditbriefe, Wertpapierverpfändungen) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Kontraktwertes zu verlangen. Die Sicherheitsleistungen können an Wert verlieren.
    f) Betriebsrisiko: Swaptransaktionen können relativ komplizierte Vereinbarungen darstellen, die spezielle Kenntnisse erfordern. Das Betriebsrisiko liegt in der Gefahr von Fehlern bei der Gestaltung der rechtlichen Vereinbarungen und der Konzeption des Swapgeschäfts.
    g) Mismatch-Risiko: Schließen Banken Swaps mit einem Partner ab, ohne einen entsprechenden Gegenpart gefunden zu haben, so entsteht eine offene Position („mismatch”, Eigenposition), die man u.U. nicht durch ein kompensierendes Swapgeschäft glattstellen kann (Mismatch-Risiko).

    3. Swapgebühren: Übernimmt die Bank die Funktion des Arrangers, so erhält sie von den Swapparteien eine Provision (Arrangement Fee). Tritt die Bank als Intermediary in Erscheinung, so kann für diese Tätigkeit ebenfalls eine Provision vergütet werden.

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