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Revision von technische Dienste vom 16.11.2018 - 16:52

technische Dienste

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Dienste, die von technischen Dienstleistern erbracht werden und keinen  Zahlungsdienst darstellen. Technische Dienstleister tragen zwar zur Erbringung der Zahlungsdienste bei, gelangen jedoch zu keiner Zeit in den Besitz der zu übertragenden Gelder (§ 2 I Nr. 9 ZAG). Sie sind von den Zahlungsdiensten, insbesondere den Zahlungsauslösediensten abzugrenzen. Als technische Dienstleister (und somit nicht als Zahlungsdienstleister) einzuordnen sind: Bloße Informationsübermittlungsdienste, die lediglich eine Autorisierungsanfrage sowie den Datensatz zur Abrechnung der Zahlung übermitteln (Payment Gateways); Unternehmen, die lediglich die Interbanking-Schnittstellen zur Verfügung stellen und unterhalten (z.B. Netzbetreiber).

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