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Tenderoperationen des ESZB
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1. Charakterisierung: Verfahren des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) im Rahmen von Offenmarktgeschäften (Offenmarktgeschäfte des ESZB) entweder in Form von Standardtendern oder in Form von Schnelltendern als Alternative zu bilateralen Geschäften. Die Verfahren für Standardtender und Schnelltender unterscheiden sich nur hinsichtlich des Zeitrahmens und des Teilnehmerkreises (Geschäftspartner).
2. Arten:
a) Mengentender (Festsatztender): Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt den Zinssatz vor und die Teilnehmer geben Gebote über den Betrag ab, den sie bereit sind, zu diesem Festsatz zu kaufen bzw. zu verkaufen. Für die Zuteilung werden die von den Bietern eingereichten Gebote zusammengefasst. Übersteigt das gesamte Bietungsaufkommen den Gesamtbetrag, der zugeteilt werden soll, so werden die Gebote anteilig im Verhältnis des vorgesehenen Zuteilungsbetrags zum gesamten Bietungsaufkommen zugeteilt (Repartierung). Die EZB behält sich das Recht vor, bei Mengentendern jedem Bieter einen Mindestbetrag zuzuteilen.
b) Zinstender (Tender mit variablem Zinssatz): Bei diesen kann die EZB entscheiden, die Zuteilung entweder zu einem Einheitssatz oder zu mehreren Sätzen vorzunehmen. Bei der Zuteilung zu einem einheitlichen Bietungssatz („holländisches Verfahren”) erfolgt die Zuteilung bei allen zum Zuge kommenden Geboten zum marginalen Zinssatz (d.h. dem Zinssatz, bei dem der gesamte Zuteilungsbetrag erreicht wird). Bei einer Zuteilung nach dem „amerikanischen Verfahren” erfolgt die Zuteilung zu den individuellen Bietungssätzen.
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