Drittdienste
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
engl. Third Party Payments Providers (TPPs); Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben. Im Zusammenhang mit Zahlungsverkehr versteht man unter TPPs Drittanbieter, welche über eine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (APIs) Zugang zu Kundenkonten erhalten. Derzeit werden zwei Typen von TPPs als Anbieter von neuen Diensten im Bereich der Internet-Zahlungen als Zahlungsdienstleister nach § 1 I Nr. 1 ZAG benannt: Zum einen Zahlungsauslösedienste (engl. Payment Initiation Service Provider, § 1 I 2 Nr. 7 ZAG), zum anderen Kontoinformationsdienste (engl. Account Information Service Provider, § 1 I 2 Nr. 8 ZAG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anscheinsbeweis
Co-Badging
Cut-Off-Zeitpunkt
E-Geld-Agent
E-Geld-Institut
Finanztransfergeschäft
Geschäftstag
Kontoinformationsdienst
Kundenkennung
Regulatory Technical Standards (RTS)
Wertstellungsdatum
Zahlungsauslösedienst
Zahlungsbetrag
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstleister
Zahlungsinstitut i.S. des ZAG
Zahlungsinstrument
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zahlungsvorgang
Überweisung
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Drittdienste
ausgehend
eingehend
Drittdienste
ausgehend