Zitierfähige Version
Überschussrechnung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Einnahmenüberschussrechnung für Gewinneinkunftsarten; Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9 EStG) für Überschusseinkunftsarten. In beiden Fällen gilt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG), d.h. maßgeblich für den Zeitpunkt, in dem Einnahmen und Werbungskosten/Betriebsausgaben erfasst werden, ist der Übergang der Verfügungsmacht. Einnahmen können Geld oder geldwerte Vorteile sein; Werbungskosten dienen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (Legaldefinition nach § 9 EStG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon