Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Übersicherung vom 30.03.2020 - 16:17

Übersicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    erhebliches Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert von Sachsicherheiten und der Höhe der zu sichernden Forderungen zu Lasten des Sicherungsgebers. Die schon bei Abschluss eines Vertrags vorhandene ursprüngliche Übersicherung ist regelmäßig sittenwidrig und führt damit zur Nichtigkeit der Sicherheitenbestellung nach § 138 II BGB (Sittenwidrigkeit), wenn etwa für die rechnungsgewährende Bank bereits bei Vertragsabschluss auf der Hand liegt, dass im künftigen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen den eigenen Forderungen und der Sicherheitendeckung bestehen wird. Eine später eintretende Übersicherung führt nicht zwingend zur Nichtigkeit, sondern löst ggf. einen entsprechenden Freigabeanspruch des Sicherungsgebers aus (Freigabe von Sicherheiten).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com