Zitierfähige Version
Unternehmergesellschaft (UG)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat i.d.R. ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (§ 5 I GmbHG), kann aber seit 2008 auch mit einem geringeren Stammkapital (mindestens 1 Euro) gegründet werden. Diese sog. Unternehmergesellschaft muss dann explizit als „UG (haftungsbeschränkt)“ bezeichnet werden (§ 5a I GmbHG). Aus Gründen des Gläubigerschutzes (Gläubiger) muss bei einer solchen Gesellschaft in der jährlichen Bilanz eine gesetzliche Rücklage in Höhe eines Viertels des Jahresabschlusses gebildet werden (§ 5a III 1 GmbHG)
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon