Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Unternehmerpfandrecht vom 12.11.2018 - 19:22

Unternehmerpfandrecht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetzliches Pfandrecht des Werk-Unternehmers an den beweglichen, bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangten Sachen (§ 90 BGB) des Bestellers zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Werkvertrag (§§ 647, 631 ff. BGB), das regelmäßig mit der Rückgabe der Sache an den Besteller erlischt (§§ 1257, 1253 BGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com