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Revision von Verpfändung vom 12.11.2018 - 19:25
Verpfändung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestellung eines Pfandrechts an Sachen oder Rechten durch Vertrag (Vertragspfandrecht; §§ 1204 ff. BGB).
Sonderfall: AGB-Pfandrecht der Kreditinstitute (vgl. Nr. 14 AGB Banken, Nr. 21 AGB Sparkassen).
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