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Verpflichtungsgeschäft
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Grund- bzw. Kausalgeschäft; schuldrechtliches Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung einer Person zu einem Tun oder Unterlassen begründet (z.B. Kauf, Darlehensvertrag, Arbeitsvertrag). Nach dem Abstraktionsprinzip im deutschen Privatrecht sind Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft bzw. Erfüllungsgeschäft in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich voneinander unabhängig bzw. beide voneinander zu trennen (Trennungsprinzip).
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