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Revision von Verwahrer vom 30.10.2018 - 14:35
Verwahrer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neben dem Hinterleger eine Partei eines Verwahrungsvertrages. Im Sinne des Depotgesetzes ist ein Verwahrer ein Kaufmann, dem im Betriebe seines Handelsgewerbes Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden. Verwahrer sind Kreditinstitute sowie Wertpapiersammelbanken (z.B. Clearstream Banking AG).
Vgl. auch geschlossenes Depot, offenes Depot, Zwischenverwahrer.
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