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Revision von Vorsatz vom 12.11.2018 - 19:47
Vorsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Verschuldens, bei der ein Schuldner bewusst und gewollt gegen Pflichten aus Vertrag oder aus Gesetz Pflichten verstößt (§ 276 I BGB); das wissentliche und willentliche Herbeiführen eines pflichtwidrigen Erfolges.
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