Warenbörse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Börsen, an denen Waren im Sinne des § 2 V WpHG und Termingeschäfte in Bezug auf Waren gehandelt werden. An Warenbörsen können auch Termingeschäfte im Sinne des § 2 III Nr. 2 WpHG gehandelt werden, sog. Commodity-Derivate (§ 2 III BörsG). Anknüpfungspunkt für die Bezeichnung als Warenbörse sind damit die jeweiligen Handelsgegenstände. In den Börsenordnungen der Börsen sind im Rahmen der Bestimmungen über den Geschäftszweig die Handelsgegenstände festgelegt.
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