Wechselkurssicherung
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1. Begriff: Ausschaltung des Wechselkursrisikos (Devisenkursrisiko, Währungsrisiko) aus Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer fremden Währung durch Covering- und Hedging-Transaktionen (Covering, Hedging).
2. Instrumente:
a) Devisentermingeschäfte: Durch den Abschluss eines Devisentermingeschäftes wird ein in der Zukunft (z.B. in drei Monaten) eingehender (benötigter) Fremdwährungsbetrag zu dem bei Abschluss des Termingeschäftes für die betreffende Fälligkeit geltenden Terminkurs der betreffenden Währung verkauft (eingedeckt). Die Parteien vereinbaren die Konditionen der Transaktion zum Zeitpunkt ihres Abschlusses (Betrag, Fälligkeit und Kurs); die Erfüllung des Geschäftes erfolgt jedoch erst zum vereinbarten späteren Zeitpunkt.
b) Currency Futures: als börsengehandelte Version des (unbedingten) Devisentermingeschäftes haben sie gegenüber den Termingeschäften den Vorteil, dass durch Zwischenschaltung einer Börse kein Ausfallrisiko gegenüber dem Kontrahenten entsteht. Daneben ist das Settlement Risk reduziert.
c) Devisenoptionen: Sie eignen sich besonders dann zur Kurssicherung, wenn der Risikomanager in seiner zukünftigen Wechselkurserwartung unsicher ist, sich die Chance einer für ihn günstigen Kursentwicklung erhalten will, aber eine Versicherung für eine für ihn ungünstige Kursentwicklung wünscht. Im Gegensatz zu den symmetrischen Termingeschäften muss er dafür allerdings eine Prämie zahlen.
d) Glattstellung per Kasse über eine Fremdwährungsanlage bzw. einen Fremdwährungskredit: Existiert für die zu sichernden Fremdwährungen kein Terminmarkt oder kann z.B. wegen der gewünschten (langen) Laufzeit nur schwer ein Partner für ein Termingeschäft gefunden werden, ist eine Kurssicherung auch möglich, indem zur Kurssicherung einer Fremdwährungsverbindlichkeit die Devise per Kasse gekauft und bis zur Fälligkeit der Zahlung zinsbringend angelegt bzw. zur Kurssicherung einer Fremdwährungsforderung ein Kredit in der Fremdwährung aufgenommen und die Kreditvaluta (Valuta) am Kassamarkt verkauft wird (Finanzhedging).
3. Weitere Kurssicherungsmöglichkeiten bestehen in einer Vereinbarung von Währungsklauseln (als Wertsicherungsklauseln) und Währungsoptionsklauseln sowie im Abschluss von Wechselkursversicherungen. Deutsche Exporteure können (eine entsprechend starke Position im Markt vorausgesetzt) das Wechselkursrisiko auch durch Fakturierung (Faktura, Handelsrechnung) in Inlandswährung (Euro) auf die ausländischen Importeure verlagern.