Zitierfähige Version
Zahlungsauftrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Auftrag (Weisung), den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt (§ 675f IV 2 BGB), regelmäßig die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), bei Auslandsüberweisungen auch außerhalb des SEPA-Systems, ausgeführt werden soll. Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er der kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n I BGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon