Direkt zum Inhalt

Zahlungsauftrag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auftrag (Weisung), den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt (§ 675f IV 2 BGB), regelmäßig die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), bei Auslandsüberweisungen auch außerhalb des SEPA-Systems, ausgeführt werden soll. Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er der kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n I BGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Zahlungsauftrag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Zahlungsauftrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsauftrag-62749 node62749 Zahlungsauftrag node57939 Finanztransfergeschäft node62749->node57939 node70846 Zahlungskonto i.S. des ... node57939->node70846 node70607 Zahlungsdienstleister node57939->node70607 node70840 Zahlungsinstitut i.S. des ... node57939->node70840 node56489 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node57939->node56489
    Mindmap Zahlungsauftrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsauftrag-62749 node62749 Zahlungsauftrag node57939 Finanztransfergeschäft node62749->node57939

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete