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Zinsertragsbilanz
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1. Begriff: unkompensierte Bilanz eines Kreditinstituts, deren Bilanzposten unter Verzinsungsgesichtspunkten geordnet und zusammengefasst werden. In der Zinsertragsbilanz werden zusätzlich zu den Kapitalbeträgen die der jeweiligen Position zuzurechnenden Zinssätze (als gewogener Durchschnitt der Zinssätze aller Einzelgeschäfte errechnet) und die Zinsbeträge (Zinserträge der Aktiva und Zinsaufwendungen der Passiva) ausgewiesen. Die Differenz aus Durchschnittszinsertragssatz und Durchschnittszinsaufwandssatz ist die Zinsspanne. Die Zinsertragsbilanz ist Grundlage der Gesamtzinsspannenrechnung und der traditionellen Teilzinsspannenrechnung.
2. Unkompensierte Bilanz: In der Zinsertragsbilanz werden alle Aktiva und alle Passiva vollständig ausgewiesen. Die Bilanz wird um bestimmte Positionen erweitert. So ergibt sich eine Erweiterung der Bilanz durch den Ausweis des Wechseleinreicherobligos auf der Aktivseite und durch den entsprechenden Ausweis der Indossamentsverbindlichkeiten auf der Passivseite. Kompensationen, wie sie z.B. bei aktivischer Absetzung von Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere vorkommen, unterbleiben bei der unkompensierten Bilanz.
3. Stichtags-Zinsertragsbilanz und Durchschnitts-Zinsertragsbilanz: In beiden Fällen werden Aktiva und Passiva nach aufsteigenden Zinserträgen geordnet. Am Anfang der Aktivseite stehen die Positionen der Barreserve als unverzinsliche Werte; ihnen folgen, geordnet nach steigenden Zinserträgen, die verzinslichen Aktiva. Auf der Passivseite werden am Anfang Kapital und offene Rücklagen, Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Pensionsrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen als unverzinsliche Passiva ausgewiesen; danach folgen die verzinslichen Passiva. Bei der Stichtags-Zinsertragsbilanz werden auf der Grundlage der Durchschnittszinssätze Zinserträge und Zinsaufwendungen errechnet. Die Differenz ist eine fiktive, auf den Stichtag bezogene Zinsspanne. Da bei der Durchschnitts-Zinsertragsbilanz die Bilanzpositionen aus den jahresdurchschnittlichen Beständen aufgrund der Tagesbilanzen gebildet werden, ist der Aussagewert höher als bei der Stichtags-Zinsertragsbilanz. Für die Zwecke der Zinsspannenrechnung ist grundsätzlich die Durchschnitts-Zinsertragsbilanz geeigneter als die Stichtags-Zinsertragsbilanz. Um den Nachteil der Durchschnittsermittlung (Einbeziehung von zurückliegenden Zahlenwerten) auszugleichen, kann eine Kontrolle durch eine aktuelle Stichtags-Zinsertragsbilanz erfolgen.
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