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zwischengeschaltete Stelle

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abrechnungsstelle; in die Zahlungsabwicklung zwischen  Zahler bzw. seinem Finanzdienstleister und Zahlungsempfänger einbezogene dritte Person, wie z.B. Telekommunikationsunternehmen, System- bzw. Netzbetreiber.

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