Kartenzahlverfahren
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Für die Abwicklung von Kartenzahlungen werden derzeit zwei Modelle eingesetzt, das sog. Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren und das sog. Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren.
Beim Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren werden vom Zahlungskonto eines Zahlers kartengebundene Zahlungsvorgänge unter Zwischenschaltung eines Emittenten (auf der Seite des Zahlers) und eines Acquirer (auf der Seite des Zahlungsempfängers) auf das Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers geleistet. Darunter fallen z.B. Kreditkarten-Zahlungen per Visacard oder Mastercard. Beim Einsatz dieses Kartenzahlverfahrens dürfen keine Gebühren (Entgelte) gegenüber Verbrauchern erhoben werden (Surcharging-Verbot, § 270a BGB).
Beim Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren werden vom Zahlungskonto eines Zahlers kartengebundene Zahlungsvorgänge unter Zwischenschaltung eines Kartenschemas auf das Zahlungskonto eines Zahlungsempfängers durchgeführt, welches sowohl für das Anwerben der Händler zur Akzeptanz der Kreditkarte (Acquiring) als auch für die Ausgabe der Kreditkarte an die Kunden (Issuing) verantwortlich ist (z.B. Diners, American Express). Einige Drei-Parteien-Systeme geben Lizenzen an dritte Zahlungsdienstleister heraus, um Händler zu gewinnen (Acquiring-Lizenz) und/oder selbst Karten auszugeben (Issuing-Lizenz). Im Drei-Personen-Kartenzahlverfahren dürfen Entgelte in den Grenzen des § 312a IV BGB erhoben werden.