Zahlungsempfänger
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Art. 4 Nr. 9 ZDRL/§ 1 XVI ZAG natürliche oder juristische Person, die den Geldbetrag, der Gegenstand eines Zahlungsvorgangs ist, als Empfänger erhalten soll.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anscheinsbeweis
Co-Badging
Cut-Off-Zeitpunkt
E-Geld-Agent
E-Geld-Institut
Finanztransfergeschäft
Geschäftstag
Kontoinformationsdienst
Kundenkennung
Regulatory Technical Standards (RTS)
Wertstellungsdatum
Zahlungsauslösedienst
Zahlungsbetrag
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstleister
Zahlungsinstitut i.S. des ZAG
Zahlungsinstrument
Zahlungskonto i.S. des ZAG
Zahlungsvorgang
Überweisung
eingehend
Zahlungsempfänger
ausgehend
eingehend
Zahlungsempfänger
ausgehend