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Zahlungsempfänger

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach Art. 4 Nr. 9 ZDRL/§ 1 XVI ZAG natürliche oder juristische Person, die den Geldbetrag, der Gegenstand eines Zahlungsvorgangs ist, als Empfänger erhalten soll.

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