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Revision von Aufwendungsersatz vom 12.11.2018 - 18:12
Aufwendungsersatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anspruch auf Grundlage eines Vertrages oder kraft Gesetzes auf Ausgleich freiwillig übernommener finanzieller Aufwendungen, z.B. im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 I) oder eines Auftrags (§ 670 BGB).
Gegensatz insbesondere: Schadensersatz.
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