Ausgleichsfonds Währungsumstellung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gem. Art. 8 § 3 IV der Anlage I zum Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (v. 18.5.1990) errichtetes Sondervermögen des Bundes zur Durchführung der Währungsumstellung. Der Ausgleichsfonds Währungsumstellung ist Schuldner der verzinslichen Forderungen, die Banken mit Sitz in den neuen Bundesländern und (früheren) Außenhandelsbetrieben zugeteilt wurden, soweit ihre Vermögenswerte zur Deckung der aus der Einführung der DM-Währung und der Währungsumstellung in der DDR hervorgehenden Verbindlichkeiten nicht ausreichten. Die Tilgung der Forderungen begann zum 1.7.1995, in Höhe von 2,5 Prozent des Nennwertes jährlich. Eingehende Rückzahlungen sind seit 1.1.1995 an den Erblastentilgungsfonds abzuführen.
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