banknahe Geschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als banknahe Geschäfte werden Tätigkeiten bezeichnet, die keine Bankgeschäfte i.S. des KWG sind, einem Kreditinstitut i.S. des KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des KWG auch nicht untersagt sind, aber dennoch einen Finanzbezug aufweisen. Damit zählen bspw. alle Finanzdienstleistungen i.S. des KWG sowie die in § 1 III KWG aufgeführten Haupttätigkeiten von Finanzunternehmen i.S. des KWG zu den banknahen Geschäften.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
banknahe Geschäfte
ausgehend
eingehend
banknahe Geschäfte
ausgehend