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Berufsunfähigkeitsversicherung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungszweig (Versicherungsprodukt), der der Lebensversicherung zugeordnet wird. Im Falle der teilweisen (i.d.R. ab mindestens 50 Prozent) oder vollständigen Berufsunfähigkeit der versicherten Person werden Versicherungsleistungen in Form von regelmäßigen Rentenzahlungen für einen vereinbarten Zeitraum, meist bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gewährt. Die Definition des Begriffs Berufsunfähigkeit im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung weicht von der Begriffsdefinition in der Sozialversicherung (Versicherung) ab. Berufsunfähigkeit im Rahmen Ersterer liegt dann vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich dauernd, mindestens jedoch sechs Monate, nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung und bisherigen Lebenseinstellung entspricht. Unternehmensindividuell abweichende Regelungen sind möglich. Ist ein Versicherter pflegebedürftig, ohne die Anforderungen der Berufsunfähigkeit im o.g. Sinne zu erfüllen, leisten die Versicherer nach einem Punktesystem, das festlegt, ab wann wegen Pflegebedürftigkeit Berufsunfähigkeit unterstellt wird und ab wann und in welcher Höhe Leistungen zu erbringen sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in Form einer selbstständigen BU als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Letztere ergänzt eine Hauptversicherung, z.B. eine Lebensversicherung, um den Versicherungsschutz für das Risiko der Berufsunfähigkeit. Die Leistung einer BUZ besteht dann in der Befreiung von der Prämienzahlungspflicht sowohl für die Zusatzversicherung als auch für die Hauptversicherung. Zudem kann eine Rentenzahlung bis zur Fälligkeit der Hauptversicherung vereinbart werden. Dabei bestimmt der Grad der Berufsunfähigkeit die Höhe der Rente.

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