Bestimmungslandprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsatz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Umsatzsteuer beim Außenhandel. Die Erzeugnisse (Waren) sollen (nur) mit Steuern des importierenden Staates belegt werden.
Gegensatz: Ursprungslandprinzip.
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