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Bilanzrichtlinie
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vierte Richtlinie über die Rechnungslegung von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen; EU-Richtlinie (EU-Rechtsakte), die der Harmonisierung des Einzelabschlusses der Kapitalgesellschaften in der EU dient. Um innerhalb der Europäischen Union (EU) gleichwertige rechtliche Mindestbedingungen für miteinander im Wettbewerb stehende Gesellschaften herzustellen, wurden die einzelstaatlichen Vorschriften über die Gliederung und den Inhalt des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie über die Bewertungsmethoden und die Offenlegung dieser Unterlagen bei (beschränkt haftenden) Kapitalgesellschaften koordiniert. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einem Anhang, die eine Einheit bilden, muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermitteln. Eine Vereinheitlichung der Bewertungsmethoden soll die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse gewährleisten. Die Umsetzung der Bilanzrichtlinie in deutsches Recht erfolgte aufgrund des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) schwerpunktmäßig im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches.
Die Richtlinie 2013/34/EU vom 26.6.2013 ersetzt inhaltlich die Vierte und Siebte (gesellschaftrechtliche) EG-Richtlinie.
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