Bilanzrichtlinien-Gesetz
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am 1.1.1986 in Kraft getretenes Gesetz zur Angleichung von Vorschriften des deutschen Rechtes an die Vierte, Siebte und Achte (gesellschaftsrechtliche) EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie, Konzernbilanzrichtlinie, Abschlussprüferrichtlinie) über den Jahresabschluss von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, den Konzernabschluss bestimmter Unternehmen, die Prüfung und Offenlegung dieser Unterlagen und die an die Zulassung von Abschlussprüfern dieser Unterlagen zu stellenden Anforderungen. Aufgrund der Richtlinien war die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diejenigen Schutzvorschriften zu koordinieren und gleichwertig zu gestalten, die in den europäischen Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben wurden.