DDU
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für delivery duty unpaid ... (named point) = geliefert unverzollt ... (benannter Ort); anders als bei DAF liegt bei dieser Lieferklausel der Incoterms der benannte Ort im Binnenland des Einfuhrstaates. Der Verkäufer trägt bis dahin alle Gefahren und Kosten, jedoch sind Einfuhrformalitäten und -abgaben Sache des Käufers. Die 1990 eingeführte Klausel war sinnvoll für Bestimmungsorte in Staaten ohne komplizierte Einfuhrmodalitäten, z.B. innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie wurde mit der Fassung 2010 der Incoterms durch DAP ersetzt.
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