Dividendenabschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kursminderung bei Aktien nach Abtrennung des fälligen Dividendenscheins. Der Dividendenabschlag erfolgt i.d.R. am Börsentag nach der Hauptversammlung. Im amtlichen Kursblatt wird neben dem Kurs durch den Zusatz ex D (ohne Dividende) vermerkt, dass die Notierung sich ohne Dividende versteht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Barausschüttung eines Investmentfonds
Bauherrenerlass
Bauherrenmodell
Bauzeitzinsen
Besteuerung von Kreditinstituten
Dividendenabschlag
Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003
Investmentbesteuerung
Kapitalertragsteuer-Bescheinigung
Kapitalertragsteuer-Erstattung
Kontokorrentzinsen
Lagefinanzamt
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Nullcoupon-Anleihe, Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags
Steuertermin
Umsatzsteuer auf Anlagegold
Umsatzsteuersysteme
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgepauschale
Zwischengewinn
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Dividendenabschlag
ausgehend
eingehend
Dividendenabschlag
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