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Revision von Eigengeschäfte vom 09.11.2018 - 16:30

Eigengeschäfte

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    Geschäfte, die Kreditinstitute für eigene Rechnung oder aufgrund eigener Initiative mit anderen Kreditinstituten, der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank, ggf. auch mit Kapitalsammelstellen oder mit großen, international agierenden Nichtbanken abschließen. Eigengeschäfte erfolgen i.d.R. zu Spekulations- und Arbitragezwecken bei kurzfristigen Gewinnerwartungen. Sie werden aber auch mit Blick auf die Absicherung oder Steuerung bankbetrieblicher Risiken (Treasury-Management, Risikomanagement), das Bilanzstrukturmanagement oder die Erfüllung bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften (CRR, KWG, Solvabilitäts- /Liquiditätsnormen) betrieben. Eigengeschäfte der Kreditinstitute sind Arbitragegeschäfte (Arbitrage, Arbitrage auf Futures- und Optionsmärkten), Kurssicherungsgeschäfte (Hedging) bzw. Anlagegeschäfte auf Devisenmärkten, Geldmärkten und Kapitalmärkten sowie auf Edelmetallmärkten. Zu den Eigengeschäften zählen auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen.

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