Eigenkapitalgrundsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Eigenkapitalgrundsatz wurde der (erste) Teil der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute bezeichnet, der ab dem 1.10.1998 nur noch aus einem Grundsatz I bestand, nachdem der 1974 eingeführte, zunächst auf Devisenkurs- und später auch auf andere Marktrisiken bezogene Grundsatz Ia zu diesem Zeitpunkt aufgehoben wurde. Der Eigenkapitalgrundsatz wurde durch die am 1.1.2007 in Kraft getretene Solvabilitätsverordnung ersetzt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
Eigenkapitalgrundsatz
ausgehend
eingehend
Eigenkapitalgrundsatz
ausgehend