Europäisches Gesellschaftsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gegenstand und Ziel des Europäischen Gesellschaftsrechts ist die Beseitigung von Rechtsunterschieden zwischen EU-Mitgliedstaaten durch Harmonisierung der nationalen Gesellschaftsrechte, die Lösung von Problemen, welche die grenzüberschreitende Betätigung nationaler Gesellschaften (aber z.B. auch supranationale Fusionen) behindern, sowie die Schaffung EU-weiter Unternehmensrechtsformen, um die Rahmenbedingungen im Gemeinsamen Markt (Binnenmarkt) zu vereinheitlichen und einen negativen Wettbewerb bei Gründung und Niederlassung von Unternehmen zu verhindern.
Beispiele: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Europäische Aktiengesellschaft, Europäische Privatgesellschaft, Europäische Genossenschaft.
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