Finanzkommissionsgeschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beim Finanzkommissionsgeschäft handelt es sich um ein Bankgeschäft i.S. des KWG in Form der Anschaffung und der Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (§ 1 I 2 Nr. 4 KWG). Wird das Finanzkommissionsgeschäft gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbracht, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist hierfür – unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengesellschaft, juristische Person) – die schriftliche Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich (§ 32 I i.V. mit § 1 I 2 Nr. 4 KWG; Erlaubniserteilung für Institute).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung
Basel IV
Capital Requirements Regulation
Ergänzungskapital
Finanzunternehmen i.S. des KWG
Großkredit
Hybridkapital
Internal Ratings Based Approach (IRBA)
Kapitalerhaltungspuffer
Kernkapital
Leverage Ratio
Liquidity Coverage Ratio (LCR)
Mitarbeitergeschäfte
Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Vier-Augen-Prinzip
haftendes Eigenkapital
hartes Kernkapital
too big to fail
zusätzliches Kernkapital
eingehend
Finanzkommissionsgeschäft
ausgehend
eingehend
Finanzkommissionsgeschäft
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