Direkt zum Inhalt

Finanzplanungsrat

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beratungsgremium, bestehend aus dem Bundesfinanzminister, je einem Vertreter eines jeden Bundeslandes und vier Vertretern der Gemeinden sowie der Gemeindeverbände, mit der Aufgabe, Empfehlungen für die Koordinierung der Finanzplanungen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) auszusprechen. Der Finanzplanungsrat wurde durch Bundesgesetz vom 2.6.2010 abgeschafft, gleichzeitig seine fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat übertragen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Finanzplanungsrat"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Finanzplanungsrat Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzplanungsrat-57933 node57933 Finanzplanungsrat
    Mindmap Finanzplanungsrat Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzplanungsrat-57933 node57933 Finanzplanungsrat

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete