Bruttoinvestition
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Güter, die in künftigen Perioden zum Einsatz in der Produktion zur Verfügung stehen. Bruttoinvestition einer Volkswirtschaft ist der Wert des Zugangs an Sachgütern bei Unternehmen, öffentlichen Haushalten und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck einschließlich des Wertzugangs durch Wohnungsbau der privaten Haushalte. Die Bruttoanlageinvestition entspricht dem gesamten Zugang an dauerhaften Produktionsmitteln (Anlageinvestition).
Die Bruttoanlageinvestition setzt sich aus Ausrüstungsinvestition (Maschinen und dauerhafte Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Bauinvestition (Wohn-, Verwaltungsgebäude, gewerbliche Bauten, Straßen, Brücken, Wasserwege usw.) zusammen. Seit Einführung des ESVG 2010 werden u.a. auch militärische Waffensysteme sowie Ausgaben für Forschung und Entwicklung einbezogen. Wird die Bruttoanlageinvestition um die Vorratsveränderungen ergänzt, ergibt sich die Bruttoinvestition. Der Teil, der dazu verwendet wird, um die produktionsbedingte Abnutzung, repräsentiert durch die Abschreibungen, auszugleichen, stellt eine Ersatzinvestition (Reinvestition) dar. Der verbleibende Rest bildet die Nettoinvestition. Wird die Bruttoanlageinvestition um die Ersatzinvestition gekürzt, ergibt sich die Nettoanlageinvestition (Erweiterungsinvestition).
Die Nettoinvestition gibt den Betrag an, um den sich das Sachvermögen verändert hat, unter der Annahme, dass ein Teil der Bruttoinvestition rechnerisch dazu verwendet wurde, die produktionsbedingte Abnutzung auszugleichen (Investition).