Stabilisierungspolitik
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1. Begriff: Maßnahmen, die auf Erreichung von Preisniveaustabilität (Geldwertstabilität), Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht (stabilitätspolitische Ziele) abzielen.
2. Abgrenzung zur Konjunkturpolitik: Beide Begriffe werden häufig synonym gebraucht. Teilweise wird Stabilisierungspolitik jedoch auch umfassender verstanden, sie schließt dann Konjunkturpolitik, Wachstumspolitik und auch Elemente der Strukturpolitik ein.
3. Ziele: Die Stabilisierungspolitik soll gesamtwirtschaftliche Instabilitäten bekämpfen, d.h. Unterauslastung des Produktionspotenzials, Arbeitslosigkeit, Inflation, Stagflation und/oder fehlendes Zahlungsbilanzgleichgewicht.
4. Konzeptionen: Zu unterscheiden sind die keynesianische (Keynes'sche Theorie, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik) und die neoklassische Stabilisierungskonzeption. Nach keynesianischer Auffassung soll der Staat stabilisierender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung sein. Durch diskretionäre, antizyklische Fiskalpolitik soll das prozyklische Ausgabeverhalten von privaten Haushalten und Unternehmen kompensiert und die Stabilisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten erreicht werden. Die neoklassische Konzeption setzt nicht bei den Bestandteilen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, sondern bei den Bestimmungsfaktoren des gesamtwirtschaftlichen Angebots an. Über Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und niedrige Inflationsraten soll ein höherer Wachstumspfad erreicht werden. Der Finanzpolitik des Staates kommt nach dieser Vorstellung keine Steuerungsfunktion zu.
5. Instrumente: Im Vordergrund stehen (je nach Konzeption) geld- oder finanzpolitische Instrumente (Geldpolitik, Finanzpolitik). Die Außenwirtschaftspolitik hat die Aufgabe der außenwirtschaftlichen Absicherung.