generelle Verpfändung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Depotvorschussung; Mit der generellen Verpfändung vereinbaren depotführendes Kreditinstitut und Hinterleger, dass die im offenen Depot bereits befindlichen und auch später einzulegende Wertpapiere dem Verwahrer gegenüber als generell verpfändet gelten sollen, ohne dass es einer erneuten Verpfändungserklärung bedarf. Hauptanwendungsgebiet von generellen Verpfändungen sind Dispositionsdepots bei der Deutschen Bundesbank.
Vgl. auch Verpfändung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
generelle Verpfändung
ausgehend
eingehend
generelle Verpfändung
ausgehend