gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Ziel der Wirtschaftspolitik soll die Übereinstimmung von möglichem gesamtwirtschaftlichem Angebot und gesamtwirtschaftlicher Nachfrage bei hohem Beschäftigungsstand, Preisniveaustabilität (Geldwertstabilität) und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht herbeiführen. Zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Inflation und zwecks Zahlungsbilanzausgleich tritt die wachstumspolitische Zielsetzung hinzu. In Art. 109 GG und § 1 StabG wird das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht als eine für die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern geltende Rechtsvorschrift normiert.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bruttoinvestition
Ersparnis
Geldmengenbegriffe
Geldmengensteuerung
Geldwertstabilität
Inflation
Investitionsquote
Kaufkraftparitätentheorie
Konjunkturindikator
Multiplikator-Akzelerator-Prozess
Primäreinkommen
Stabilisierungspolitik
Stabilitätsgesetz
Transmissionsmechanismus
Vermögen
Zahlungsbilanz
angebotsorientierte Wirtschaftspolitik
gesamtwirtschaftliche Nachfrage
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
importierte Inflation
eingehend
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
ausgehend
eingehend
gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
ausgehend