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Gewerkschaften
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Trade Union, Labour Union; 1. Charakterisierung: Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, staatlichen Stellen und der Öffentlichkeit. Die durch das Grundgesetz gewährleistete Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) beinhaltet, dass sich in Deutschland jede mündige natürliche Person an der Gründung einer Gewerkschaft beteiligen, dieser beitreten oder aus ihr austreten kann. Im Rahmen von Tarifverhandlungen treten Gewerkschaften als Tarifpartei auf und handeln mit Arbeitgebern oder deren Verbänden Tarifverträge aus, die Mindestnormen für individuelle Arbeitsverträge setzen. Wenn die Tarifverhandlungen aus Sicht der Gewerkschaft kein befriedigendes Ergebnis erzielen, können diese einen Arbeitskampf (Streik) initiieren.
2. Struktur: Spitzenorganisation der deutschen Einzel-Gewerkschaften ist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Die Einzel-Gewerkschaften sind als Einheitsgewerkschaften organisiert, d.h., sie vertreten Arbeitnehmer aller Weltanschauungen und Konfessionen und sind überbetrieblich i.d.R. nach Branchen organisiert. So kann das Prinzip „ein Betrieb, eine Gewerkschaft” verwirklicht werden, so dass für ein Unternehmen nur mit einer Gewerkschaft Tarifverhandlungen geführt werden müssen.
3. Auch im Bankbereich ist dieses Prinzip seit der Fusion von fünf Gewerkschaften, unter ihnen die früher für den Bankbereich zuständigen Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) und die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG), zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) verwirklicht worden. Im Bereich der öffentlichen Banken besitzt weiter der Deutsche Beamtenbund (DBB) Bedeutung für die Tarifpolitik. Der Einfluss der Gewerkschaft im Bankenbereich ist recht gering, da der Organisationsgrad der Mitarbeiter niedrig ist.
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