öffentliche Banken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitute in öffentlich-rechtlicher Organisationsform (Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts) sowie Kreditinstitute in privatrechtlicher Organisationsform (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), deren Kapital mittelbar oder unmittelbar von Bund, Ländern oder anderen Gebietskörperschaften gehalten wird und die besondere aus dem öffentlichen Interesse erwachsende oder im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben wahrnehmen. Zu den öffentlichen Banken zählen v.a. die Landesbanken/Girozentralen sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken. Spitzenverband der öffentlichen Banken ist der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).
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- Bankenaufsicht
- Besteuerung von Kreditinstituten
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
- Dotationskapital
- Europäische Vereinigung von öffentlichen Banken
- Fiscal Agent
- Gehaltstarifvertrag im Kreditgewerbe
- Gewerkschaften
- Kontrahierungszwang
- Rationalisierungsschutzabkommen
- Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken
- Tarifvertrag
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