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Gläubiger
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Das Original: Gabler Banklexikon
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natürliche oder juristische Person, die insbesondere aufgrund eines Schuldverhältnisses vom Schuldner eine Leistung fordern kann (z. B. Bank vom Kreditnehmer, Sparer von Sparkasse). In einem gegenseitig verpflichtenden Vertrag ist der Gläubiger einer Forderung regelmäßig zugleich auch Schuldner der Gegenforderung. Nicht immer ist der Gläubiger auch zugleich Vertragspartei, so z. B. beim Vertrag zugunsten Dritter.
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