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Revision von Going-Public-Grundsätze vom 13.11.2018 - 18:49

Going-Public-Grundsätze

Definition: Was ist "Going-Public-Grundsätze"?

von der Deutschen Börse herausgegebene Grundsätze, die die Funktion des Prospekts als zentrales Informationsmedium und Entscheidungsgrundlage für die Anleger stärken, indem sie Verhaltens- und Handlungsempfehlungen für Emittenten und alle an einer Aktienemission beteiligten Emissionsbegleiter beinhalten.

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    1. Zweck: am 15.7.2002 erstmals herausgegebene, am 1.8.2004 überarbeitete Grundsätze der Deutschen Börse mit dem wesentlichen Zweck, die Funktion des Prospekts als zentrales Informationsmedium und zentrale Entscheidungsgrundlage für Anleger zu stärken, insbesondere durch formelle und materielle Gestaltungsvorgaben sowie durch die Reglementierung emissionsbegleitender Unterlagen außerhalb des Prospekts. Die Grundsätze stellen Verhaltens- und Handlungsempfehlungen für Emittenten und alle an einer Aktienemission beteiligten Emissionsbegleiter dar. Gesetzliche und untergesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Die Going-Public-Grundsätze sind als flexibles Instrument konzipiert und werden bei Bedarf im Interesse einer dynamischen Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Kapitalmarktpraxis angepasst.

    2. Ziel der Going-Public-Grundsätze ist die Erhöhung der Transparenz der für die Anlageentscheidung relevanten Informationen sowie die Schaffung eines einheitlichen Informationsniveaus für alle Anleger. Die Grundsätze spiegeln national und international weitgehend anerkannte Kapitalmarktstandards wider. Durch Verbesserung des Anlegerschutzes und Förderung des Vertrauens nationaler und internationaler Anleger in die Integrität von Aktienemissionen in Deutschland soll der Finanzplatz Deutschland weiter gestärkt werden.

    3. Geltungsbereich: Die Going-Public-Grundsätze gelten für Aktien und aktienvertretende Zertifikate, die in Deutschland öffentlich zum Kauf angeboten und zum Handel im regulierten Markt (bis 2007: amtlicher oder geregelter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die vorherige oder gleichzeitige Zulassung der Aktien oder aktienvertretenden Zertifikate an einer oder mehreren anderen in- oder ausländischen Börsen steht der Geltung dieser Grundsätze nicht entgegen.

    4. Inhalt: Die Going-Public-Grundsätze enthalten Vorgaben zur formellen und materiellen Gestaltung des Prospekts, zu Angaben des Emittenten ausserhalb des Prospekts, zu den Research Reports der Konsortialbanken sowie zur Verteilung des Prospekts.

    5.
    Die Einhaltung der Going-Public-Grundsätze ist durch einen Vermerk im Prospekt zum Ausdruck zu bringen. Wird im Einzelfall aufgrund emissionsspezifischer Bedürfnisse von einzelnen Grundsätzen abgewichen, ist die Abweichung nach Art und Inhalt im Prospekt darzustellen.

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