Hash-Funktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einwegfunktion, die einen Eingaberaum beliebiger Größe in einen Ausgaberaum fixer Länge transformiert. Die Transformation erfolgt verlustbehaftet, so dass eine Umkehrung der Transformation nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Der Empfänger einer Nachricht generiert diese Werte nochmals, aus der Identität der beiden Werte folgt die unveränderte Übermittlung der Nachricht. Die Hash-Funktionen finden Anwendung bei der digitalen Unterschrift, da es im Rahmen des Geschäftsverkehrs über offene Netze unverzichtbar ist, den Nachweis der Unverfälschtheit eines Dokumentes zu erhalten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
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