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Insolvenzordnung (InsO)
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Kern des Insolvenzrechts; 1994 verabschiedetes, seit 1.1.1999 geltendes Bundesgesetz, das die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten und die Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundesländern abgelöst hat. An die Stelle der früheren Aufspaltung in verschiedene Verfahrensarten trat ein einheitliches Insolvenzverfahren mit einem offenen, weil von den Insolvenzgläubigern mehrheitlich zu bestimmenden Verfahrensziel. Sanierungen werden erleichtert, namentlich durch einen von dem Insolvenzverwalter oder Schuldner aufgestellten Insolvenzplan, der von den Insolvenzgläubigern mehrheitlich angenommen und vom Insolvenzgericht bestätigt werden muss. Eine weitere besondere Verfahrensart bei Unternehmensinsolvenzen ist die Eigenverwaltung. Neu eingeführt wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren; danach können private Schuldner nach mehrjährigem „Wohlverhalten” eine Restschuldbefreiung erlangen.
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