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Kaufkraftparitätentheorie

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Theorie, nach welcher der Wechselkurs einer Währung gegenüber einer anderen Währung von der Kaufkraftentwicklung (Kaufkraft) in den beiden Ländern bestimmt wird.

    2. In ihrer absoluten Form besagt die Kaufkraftparitätentheorie, der Wechselkurs gleiche die Kaufkraftunterschiede zwischen zwei Währungen aus. Wenn z.B. die Kaufkraft eines Euro doppelt so groß ist wie die einer Fremdwährung, müsse der Wechselkurs des Euro gegenüber einer Einheit dieser anderen Währung 0,5 Euro betragen. Nicht alle Güter werden aber international ausgetauscht werden, und Transportkosten, Zölle und andere Abgaben können zu Kaufkraftunterschieden führen.

    3. Nach der modifizierten Form der Theorie wird der Wechselkurs von der Veränderung der Preisniveaus bestimmt. Dabei wird nicht mehr eine Parität der Kaufkraft in den beiden Ländern, sondern (ausgehend von den Marktkursen zu einem bestimmten Zeitpunkt) eine Parallelität der Wechselkurs- und Kaufkraftentwicklung angenommen. Auch in dieser eingeschränkten Form gilt die Kaufkraftparitätentheorie jedoch nur auf lange Sicht. Kurzfristig können andere Faktoren, wie v.a. der Kapitalverkehr, gewichtiger sein.

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