Landesschuldbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Landesschuldbuch ist analog dem Bundesschuldbuch i.d.R. als öffentliches Register angelegt und dient zur Eintragung und Beurkundung von Schuldbuchforderungen gegen ein Bundesland. Die Einrichtung von Landesschuldbüchern basiert auf jeweiligen Ländergesetzen, die im Wesentlichen den Regelungen des Gesetzes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes nachgebildet sind.
Vgl. auch Wertrecht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depot B
Depotgeschäft
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Fail to deliver
Investmentvermögen
Mantel
Marktgerechtigkeitskontrolle
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
Sammelurkunde
Sonderverwahrung
Sperrdepot
Verwahrstelle
Verwahrstück
Verwahrung
Wertpapierdarlehen
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