Leihprämie
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die vom Entleiher zu zahlende Leihprämie wird bei Abschluss des Wertpapierdarlehens mit dem Verleiher vereinbart. Diese Prämie ist ab dem Liefertag für die gesamte Dauer des Leihgeschäfts zu zahlen. Einige Banken berechnen eine sog. Abwicklungspauschale (Minimumentgelt), wenn die Leihprämie einen bestimmten Betrag unterschreitet.
Vgl. auch Poolprämie.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
eingehend
Leihprämie
ausgehend